Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) gemäß Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SocialBuddy.ai im Auftrag des Kunden (z. B. Daten, die in hochgeladenen Inhalten, verbundenen Social-Media-Konten oder deren Follower-Interaktionen enthalten sind).

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Kunde (Auftraggeber). Auftragsverarbeiter ist SocialBuddy.ai, betrieben von Alexander Puff (nachfolgend „Auftragnehmer“).

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erbringung der in den AGB beschriebenen Leistungen (KI-gestützte Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten). Der AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags.

2. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

  • Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Generieren, Übermitteln (an verbundene Plattformen) und Löschen.
  • Zweck: Bereitstellung der Plattformfunktionen.
  • Datenkategorien: Konto- und Kontaktdaten, Inhalts- und Mediendaten, OAuth-Tokens verbundener Konten, in Inhalten enthaltene personenbezogene Daten.
  • Kategorien betroffener Personen: Nutzer des Kunden, Follower/Empfänger der veröffentlichten Inhalte.

3. Pflichten des Auftragnehmers

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden.
  • Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Verschlüsselung von OAuth-Tokens mit AES-256-GCM, Zugriffskontrolle, RLS, TLS-Transportverschlüsselung — siehe Anlage TOM).
  • Unterstützung des Kunden bei Betroffenenrechten (Art. 12–23) sowie bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO.
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden.
  • Nachweis der Einhaltung und Ermöglichung von Überprüfungen/Audits (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragnehmer vorab; der Kunde kann begründet widersprechen.

DienstleisterZweckSitz / Transfer-Grundlage
Supabase Inc.Datenbank, Auth, StorageVerarbeitung EU; Sitz USA — DPF/SCC
Vercel Inc.HostingUSA — SCC
Anthropic, PBCKI-Textgenerierung (Claude)USA — DPF/SCC
Google LLCKI-Bild-/Videogenerierung (Gemini/Veo)USA — DPF/SCC
OpenAI, L.L.C.KI-Bildgenerierung (Fallback)USA — DPF/SCC
Resend Inc.Transaktions-E-MailsUSA — SCC
Stripe Payments Europe, Ltd.ZahlungsabwicklungEU (Irland); Stripe, Inc. USA — DPF/SCC
Meta Platforms Ireland Ltd.Veröffentlichung auf Facebook/Instagram (nur bei Verbindung)EU/USA — DPF/SCC

5. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

Die getroffenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind in der Anlage TOM beschrieben (u. a. Verschlüsselung gespeicherter Tokens, Zugriffs- und Mandantentrennung via Row-Level-Security, TLS, regelmäßige Backups, Löschkonzept).

6. Drittlandtransfer

Soweit Daten in Drittländer (insb. USA) übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (DPF) und/oder der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) inkl. ergänzender Maßnahmen.

7. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Kunden zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

8. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den Regelungen des Hauptvertrags und Art. 82 DSGVO.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Bei Widersprüchen zwischen AVV und AGB gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf die Auftragsverarbeitung vor.

Rechtlicher Hinweis: Dieser AVV ist eine Vorlage zur Orientierung und muss vor dem produktiven Einsatz von einer Juristin/einem Juristen geprüft und an den konkreten Verarbeitungsumfang sowie die aktuelle Subdienstleister-Liste angepasst werden. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Stand: Juni 2026